Grundlagen unserer Arbeit

Selbstbestimmt

Menschen mit Behinderungen werden häufig fremdbestimmt, besonders wenn sie auf personelle Hilfen angewiesen sind. Oft geschieht das durch Rücksichtnahme auf pflegende Angehörige und strukturelle Einschränkungen in Einrichtungen, aber auch durch gesetzliche und organisatorische Regelungen, denen ein ambulanter Pflegedienst unterliegt. Damit verbunden sind gravierende Einschränkungen der Lebensqualität.

Mit persönlicher Assistenz entscheiden Menschen mit Behinderungen über die Art und Weise der benötigten Hilfe. Sie entscheiden wer diese ausübt, denn sie wissen selbst am besten, welche Hilfe sie brauchen. Sie entscheiden wie und wann sie diese bekommen wollen und was für Fähigkeiten und Qualifikationen die Menschen haben müssen, von denen sie Unterstützung bekommen.

Die auf Assistenz angewiesenen Menschen treten nun als ArbeitgeberInnen ihrer AssistentInnen auf. Dieses Modell gewährt deshalb ein hohes Maß an Selbstbestimmung, weil sie hier den größten Einfluss auf die Hilfeerbringung haben. Die gesamte Assistenz wird von den behinderten ArbeitgeberInnen eigenständig organisiert. Außerdem haben sie die Kontrolle über die ihnen zustehenden finanziellen Mittel.

So ist gewährleistet, dass sie – trotz Hilfeabhängigkeit – so viel wie nur irgend möglich an eigener Kompetenz behalten oder zurückerhalten.