Weil Selbstbestimmung 
die einzige Lösung ist

Menschen, die mit Persönlicher Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell
bzw. im Persönlichen Budget leben, übernehmen große Verantwortung.KI generiertes Bild, Text oben: wir kämpfen für Selbstbestimmung, Text unten: kämpfen Sie mit! In der Mitte ein Bild einer altertümlichen Krücke, die auf einen Aktenstapel einschlägt

Sie stellen Assistent*innen ein, planen Dienste, schlichten Streit im Team, kämpfen für gerechte Löhne ihrer Assistent*innen, diskutieren mit Sachbearbeiter*innen, kümmern sich um die Unterlagen für die Lohnabrechnung und fürchten doch ständig um die eigene Selbstbestimmung.

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Was wir tun

Wir beraten, trösten und empowern, informieren,
begleiten und nehmen Arbeit ab.
In vielen Fällen machen wir Teilhabe erst möglich.

Doch Ämter erschweren Bewilligungen, auch dann,
wenn die Rechtslage eindeutig ist. Sie machen immer strengere Vorgaben.
Sie führen das Persönliche Budget ad absurdum.

So werden unsere Beratungen immer aufwendiger.

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Der Stand der Dinge

Budgetbegleitung und Budgetberatung sind schon seit langem nicht
ausreichend finanziert. Wir wollen niemanden allein lassen, also arbeiten wir ständig am Limit.
Nun sind die Bestimmungen wieder verschärft worden. Wir können unsere Arbeit nahezu gar nicht über die Budgets unserer Budgetnehmer*innen refinanzieren, denn die Bezahlung für Budgetberatung und Begleitung ist in Berlin ohne Vorwarnung um 2/3 gekürzt worden. Durch die neuen Bestimmungen ist nun unser Verein in Gefahr. Wir kämpfen natürlich auf allen politischen Ebenen, doch noch reicht unser Geld für drei ungefähr 3 Monate.

Bis wir erfolgreich waren oder neue Förderungen greifen,
sind wir auf Ihre Solidarität angewiesen.

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Bitte spenden Sie an:
Bank für Sozialwirtschaftein Zahnrad, in der Mitte kleine Zahnräder und schrift: Spenden Sie für Teilhabe
IBAN: DE32370205000003157100
BIC: BFSWDE33XXX

Spenden und Steuern sparen
Wir sind als gemeinnützig anerkannt.
Ihre finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar.

Für Spenden unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren
Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg zusammen mit Ihrem Kontoauszug an.
Wir senden Ihnen aber auch gern eine Spendenquittung.
Dafür benötigen wir bitte Ihre Adresse.

Sie spenden mehrmals im Jahr?
Dann erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.