Seit den 70er Jahren wurden und werden und teilweise heute noch behinderte Menschen, die auf personelle Hilfen angewiesen sind, häufig fremdbestimmt. Oft geschieht dies durch Rücksichtnahme auf pflegende Angehörige und strukturelle Einschränkungen in Einrichtungen, aber auch durch gesetzliche und organisatorische Regelungen, denen ein ambulanter Pflegedienst unterliegt. Damit verbunden sind gravierende Einschränkungen der Lebensqualität.

Persönliche Assistenz ist eine Form, durch die behinderte Menschen wieder Selbstbestimmung erlangen können. Durch sie treten auf Assistenz angewiesene Menschen nun als ArbeitgeberInnen ihrer AssistentInnen auf. Dieses Modell gewährt ihnen deshalb ein hohes Maß an Selbstbestimmung, weil sie hier den größten Einfluss auf die Hilfeerbringung haben, die sich von der Auswahl der AssistentInnen bis hin zur konkreten Dienstplangestaltung erstreckt.

Die ArbeitgeberInnen entscheiden über die Art und Weise der benötigten Hilfe und darüber, wer diese ausübt, denn sie wissen selbst am besten, welche Hilfe sie brauchen, wie und wann sie diese bekommen wollen und was für Fähigkeiten und Qualifikationen die Menschen haben müssen, von denen sie Unterstützung bekommen.

Die gesamte Assistenz wird von den behinderten ArbeitgeberInnen eigenständig organisiert. Außerdem haben sie die Kontrolle über die ihnen zustehenden finanziellen Mittel.

So ist gewährleistet, dass sie - trotz Hilfeabhängigkeit - so viel wie nur irgend möglich an eigener Kompetenz behalten oder zurückerhalten.